Auf Grund der Charakteristik der Einrichtung als stationäre Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 SGB XI nimmt die Wohnpflegestätte nur dauerhaft pflegebedürftige sowie auf stationäre Hilfe angewiesene Bewohner*innen auf. Aufgenommen werden dementsprechend Menschen mit geistiger Behinderung, welche keine Aussicht auf die Wirksamkeit rehabilitativer Maßnahmen zur Eingliederung in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung haben und zusätzlich dauerhafter stationärer Pflege bedürfen, da eine Betreuung zu Hause nicht mehr möglich ist. Die Einrichtung bietet differenzierte und dem jeweiligen Bedarf pflegebedürftiger behinderter Menschen gerechte Plätze an. Es stehen 15 Plätze für Bewohner*innen mit einem sehr hohen beziehungsweise außerordentlich hohen Pflegebedarf zur Verfügung.
Die Einrichtung befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes. Sie bietet den Bewohner*innen in insgesamt 13 Einzelzimmern und einem Doppelzimmer beste Voraussetzungen zum Wohnen und Leben in Kombination mit einer individuell abgestimmten Pflege. Jedes Zimmer ist mit einem Waschplatz ausgestattet. Jede*r kann sich individuell in seinem Zimmer einrichten und so ein eigenes Zuhause schaffen.