Bei Katastrophen, Krieg oder auch bei großen Unglücken wie der Oderflut müssen viele Menschen ihr Zuhause verlassen oder sind als Opfer irgendwo in einer Hilfseinrichtung. Oftmals sind Telefon und Internet nicht mehr verfügbar und die Kontakte untereinander reißen ab. Wer kann Auskunft geben, ob ein Angehöriger von dem Unglück betroffen und wo er verbleiben ist?
Das Deutsche Rote Kreuz ist von der Bundesregierung beauftragt worden, das Auskunftswesen in solchen Situationen zu organisieren und zu betreiben.
Die Personenauskunftsstellen nehmen dann die Arbeit auf. Sie registrieren Verletzte und Betroffene des Unglücks und nehmen die Suchanträge von den Angehörigen entgegen. Die gesammelten Informationen werden zentral gebündelt, um nach und nach die Menschen wieder zusammen zu führen.
Zu diesem Zweck verfügt die Personenauskunftsstelle über eine moderne IT-Ausstattung, die es erlaubt, je nach Situation mit der notwendigen Anzahl von Helfern vor Ort den Dienst zu verrichten. Darüber hinaus können verschiedene Auskunftsstellen – auch deutschlandweit – vernetzt zusammenarbeiten und so Betroffenen helfen. Wie in allen anderen Bereichen auch, üben die Mitglieder der Personenauskunftsstellen regelmäßig den Einsatz in Theorie und Praxis.