In unseren Gemeinschaftsunterkünften werden sowohl Familien und als auch allein stehende Personen vorwiegend während ihres laufenden Asylverfahrens betreut. Aber auch Menschen, deren Asylgesuch bereits beschieden, d.h. anerkannt oder abgelehnt wurde, bewohnen teilweise unsere Gemeinschaftsunterkünfte. Sie alle werden uns durch das Sozialamt der Stadt Leipzig zugewiesen.